Diese Übersetzung dient der Information. Vertragsdokumente werden auf Englisch ausgestellt; gesetzlich auf Arabisch vorgeschriebene Informationen gelten, und zwingende Rechte bleiben unberührt.
Fassung 2026-10, Stand 15. Oktober 2026. Diese Verkaufsbedingungen gelten für Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferungen der A&K Worldwide Enterprises FZCO, handelnd unter der Marke AKDronix („AKDronix“, „wir“), an Geschäftskunden (der „Käufer“). Für einen Auftrag gilt die Fassung, die dem Angebot beigefügt ist oder auf die im Angebot verwiesen wird.
1. Geltungsbereich und Rangfolge der Vertragsdokumente
- Für einen Vertrag gelten die Dokumente in folgender Rangfolge: (1) eine unterzeichnete schriftliche Individualvereinbarung, (2) unsere schriftliche Auftragsbestätigung, (3) unser Angebot, (4) diese Verkaufsbedingungen.
- Eigene Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
- Spätere Änderungen der Website oder dieser Bedingungen lassen bereits geschlossene Verträge unberührt.
2. Ausschließlich Geschäftskunden
AKDronix nimmt Aufträge ausschließlich von verifizierten Geschäftskunden an, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit kaufen. Käufe für private, häusliche oder Hobbyzwecke nehmen wir nicht an. Die Produkte dürfen nur für rechtmäßige zivile Zwecke sowie für Bestimmungsorte, Konfigurationen und Endverwendungen geliefert werden, die nach geltendem Recht zulässig sind. Käufer müssen zutreffende Angaben zu ihrem Unternehmen, zum Bestimmungsort und zur Endverwendung machen. Die Annahme steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Prüfung und Genehmigungen. Diese Regelung schließt gesetzlich zwingende Rechte oder Pflichten nicht aus.
3. Anfrage, Angebot und Annahme
- Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder per WhatsApp ist unverbindlich. Sie ist keine Bestellung und bestätigt nicht, dass ein Produkt verfügbar oder für das Land des Käufers zugelassen ist.
- Unser Angebot nennt Konfiguration, Menge, Preis und Währung, die Incoterms® 2020-Klausel mit dem benannten Ort, den Zahlungsplan, die voraussichtliche Lieferzeit sowie die Gültigkeitsdauer des Angebots.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilen. Diese erteilen wir nach Abschluss der Unternehmensprüfung und der Compliance-Prüfung gemäß Ziffer 4.
4. Unternehmensprüfung und Compliance-Prüfung vor der Annahme
Bevor wir einen Auftrag annehmen, prüfen wir als festen Bestandteil unseres Ablaufs:
- die Identität und den Unternehmerstatus des Käufers, zum Beispiel anhand einer Gewerbelizenz oder eines Handelsregisterauszugs sowie des Namens und der Funktion der unterzeichnenden Person;
- das Lieferland, das Endverwendungsland und die beabsichtigte zivile Anwendung;
- ob das Produkt und die Konfiguration an diesen Bestimmungsort und für diese Endverwendung geliefert werden dürfen und welche Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich sind;
- bei Produkten oder Bestimmungsorten, für die unsere Prüfung dies erfordert, eine unterzeichnete Endverbleibserklärung.
Wir können weitere Informationen anfordern. Wir lehnen einen Auftrag ab oder setzen ihn aus, wenn Angaben fehlen, unzutreffend sind oder auf eine verbotene Verwendung hindeuten.
5. Produktinformationen
- Technische Daten sind Herstellerangaben, die unter den Prüfbedingungen des Herstellers ermittelt wurden. Werte wie Reichweite, Funkreichweite, Flugdauer und Nutzlast hängen von Konfiguration, Beladung, Wetter, Flughöhe und örtlichen Vorschriften ab. „Bis zu“-Werte sind keine bei maximaler Nutzlast garantierten Werte.
- Technische Daten begründen kein Recht zum Betrieb eines Produkts. Sie bedeuten nicht, dass ein Produkt in einem Land für autonomen Flug, Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge über Menschen oder die Ausbringung aus der Luft zugelassen ist.
- Verbindlich sind die in der Auftragsbestätigung angegebene Spezifikation, der dort angegebene Lieferumfang und die dort angegebene Sprache der Dokumentation. Abbildungen können Sonderausstattung zeigen.
- Produktnamen und Modellbezeichnungen gehören den jeweiligen Herstellern und dienen der Kennzeichnung der Produkte. Ihre Verwendung bedeutet keine autorisierte Vertriebsvereinbarung, sofern dies nicht schriftlich angegeben ist.
6. Preise, Steuern und Zahlung
- Preise, Währung und enthaltene Leistungen (Verpackung, Transport, Versicherung, Dokumentation) sind im Angebot angegeben.
- Steuern, Zölle und Gebühren werden nach der vereinbarten Incoterms-Klausel und dem geltenden Recht zugeordnet. Die Umsatzsteuer der VAE wird berechnet, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Zahlungsplan ist im Angebot angegeben. Soweit wir Vorauszahlung verlangen, entspricht dies unserer kaufmännischen Praxis für den betreffenden Auftrag und wird im Angebot vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung unsere Leistung aussetzen und einen neuen Liefertermin vereinbaren.
7. Lieferung, Incoterms und Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt nach der in der Auftragsbestätigung genannten Incoterms® 2020-Klausel und dem dort benannten Ort, die passend zur Transportart gewählt werden (zum Beispiel FCA oder CPT für Luftfracht, FOB oder CIF für Seefracht). Kosten, Gefahr und Versicherungspflichten gehen nach Maßgabe dieser Klausel über.
- Lieferzeiten sind unverbindlich, bis die Verfügbarkeit und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen bestätigt sind. Der bestätigte Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung angegeben.
- Wir informieren den Käufer unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Wird ein bestätigter Liefertermin aus Gründen, die in unserem Einflussbereich liegen, um mehr als 60 Tage überschritten, kann der Käufer die betroffenen Positionen stornieren und erhält die dafür geleisteten Zahlungen zurück.
- Teillieferungen bedürfen einer Vereinbarung, es sei denn, sie sind dem Käufer zumutbar.
- Batterien und sonstige Gefahrgüter werden mit den für das jeweilige Modell verfügbaren Transportdokumenten versandt.
8. Genehmigungen und Zulassungen
- Jede Partei beschafft die Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen, die ihr nach geltendem Recht obliegen. Für jeden Auftrag vereinbaren wir schriftlich, wer als Ausführer und Einführer (Exporter und Importer of Record) auftritt und wer Zollabfertigung, Transport, Versicherung und Genehmigungsunterlagen übernimmt.
- Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben zusammen und stellen die für Anträge erforderlichen Informationen bereit.
- Wird eine für die Lieferung erforderliche Genehmigung versagt oder nicht innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung erteilt, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags kündigen. Wir erstatten erhaltene Zahlungen für nicht gelieferte Ware. Abziehen dürfen wir nur Kosten Dritter, die im Angebot vereinbart, nachgewiesen und dem Käufer zuzurechnen sind. Ein Abzug erfolgt nicht, wenn wir die Versagung oder Verzögerung verursacht haben.
9. Verantwortlichkeiten
- AKDronix: die eigene Unternehmenslizenz und die eigenen Tätigkeiten, zutreffende Produkt- und Angebotsinformationen, die eigenen Ausfuhr- und Lieferpflichten, die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Produktsicherheitspflichten und Rechtsbehelfe, die gesetzlich für AKDronix gelten.
- Käufer und Betreiber: zutreffende Unternehmensangaben, wahrheitsgemäße Angaben zu Endverwendung und Bestimmungsort, die eigenen Betriebsgenehmigungen und die Qualifikation des Personals, die sichere Integration am eigenen Standort und die rechtmäßige Nutzung, einschließlich der rechtmäßigen Verarbeitung von Bildern und Daten, die mit den Produkten erfasst werden.
- Für jeden Auftrag schriftlich vereinbart: Einführer und Ausführer (Importer und Exporter of Record), Transport, Zoll, Versicherung, Genehmigungsunterlagen, Integration und Umfang der Unterstützung.
10. Zulässige und verbotene Verwendung
Die Produkte werden ausschließlich für die rechtmäßige zivile gewerbliche und berufliche Nutzung geliefert. Nach dieser Verkaufsrichtlinie darf der Käufer die Produkte weder verwenden noch ihre Verwendung zulassen für:
- Waffen oder Bewaffnung oder für militärische oder kampfbezogene Zwecke;
- Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder deren Trägersystemen;
- Terrorismus, rechtswidrige Überwachung oder Menschenrechtsverletzungen;
- die Umgehung von Sanktionen oder Exportkontrollen.
Ein Käufer, der Produkte weiterverkauft, darf nur gewerbliche Endverwender beliefern, die nach geltendem Recht zulässig sind, muss die Pflichten aus dieser Ziffer und aus Ziffer 8 weitergeben und uns auf Anfrage Angaben zu Endkunden und Endverwendung machen. Unsere Einstufung eines Produkts als zivil ersetzt keine behördliche Einstufung nach Exportkontrollrecht.
11. Untersuchung, Mängel und Rücksendungen zur Reparatur
- Der Käufer untersucht die Ware bei Erhalt und zeigt sichtbare Transportschäden dem Frachtführer und uns umgehend an, möglichst innerhalb von 7 Tagen und mit Fotos.
- Sonstige Mängel sind innerhalb angemessener Frist nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Eine Mängelanzeige enthält die Auftragsnummer, die Seriennummern, eine Beschreibung des Mangels sowie Fotos oder Videos. Wir erteilen daraufhin eine Rücksendenummer (RMA) und erläutern das weitere Vorgehen. Rücksendungen erfolgen nur mit RMA-Nummer.
- Diese Ziffer schränkt zwingende Rechte bei verborgenen Mängeln nicht ein.
12. Gesetzliche Rechte, unsere Zusagen und Herstellergarantie
- Gesetzliche Rechte nach geltendem Recht bleiben unberührt.
- Eine Herstellergarantie gilt nur so, wie sie im Angebot für das jeweilige Modell angegeben ist, einschließlich Umfang, Beginn, Region und Abwicklung.
- Normaler Verschleiß von Batterien, Propellern und ähnlichen Teilen ist kein Mangel. Mängel, die bereits bei Lieferung vorhanden waren, sind abgedeckt.
- Rechtsbehelfe sind Reparatur, Ersatz, Minderung oder, bei einem wesentlichen Mangel, Rücktritt und Erstattung, jeweils nach Maßgabe des Vertrags und des zwingenden Rechts.
13. Stornierung, kundenspezifische Konfigurationen und Sicherheitshinweise
- Bei Käufen von Geschäftskunden besteht über Vertrag und Gesetz hinaus kein allgemeines Rückgaberecht. Eine Stornierung vor dem Versand ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich; etwaige Kosten sind im Angebot angegeben.
- Nach Spezifikation des Käufers gefertigte Konfigurationen können nach Produktionsbeginn nur nach Maßgabe des Angebots storniert werden.
- Sicherheitshinweise und Rückrufinformationen der Hersteller geben wir unverzüglich weiter und wirken an Korrekturmaßnahmen mit.
- Ersatzteile können auf Anfrage angeboten werden; die Verfügbarkeit hängt vom Hersteller ab.
14. Haftung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Preis der betroffenen Ware beschränkt, und wir haften nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall.
- Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung oder für sonstige Haftung, die nach geltendem Recht nicht beschränkt werden kann, einschließlich nach dem Zivilgesetzbuch der VAE (Civil Transactions Law).
15. Freistellung
Der Käufer stellt uns von Ansprüchen Dritter und behördlichen Bußgeldern frei, soweit diese auf einem Verstoß des Käufers gegen die Ziffern 8 oder 10 oder auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte durch den Käufer oder dessen Kunden beruhen. Wir benachrichtigen den Käufer umgehend, ermöglichen ihm die Beteiligung an der Rechtsverteidigung und berücksichtigen ein etwaiges Mitverschulden.
16. Verstoß gegen die Verwendungsbeschränkungen
Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass gegen Ziffer 10 verstoßen wurde, können wir Lieferungen aussetzen, weitere Aufträge ablehnen, den Vertrag kündigen und die zuständigen Behörden unterrichten, soweit das Gesetz dies verlangt. Gewährleistungsrechte sind nur betroffen, soweit ein Mangel mit der verbotenen Verwendung oder Veränderung zusammenhängt.
17. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit dies nach dem Recht des Ortes, an dem sie sich befindet, zulässig ist.
18. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, etwa behördlicher Maßnahmen, Ausfuhrbeschränkungen, Luftraumsperrungen, Epidemien, Krieg, Streiks oder Transportstörungen. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere unverzüglich und ergreift zumutbare Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert das Ereignis länger als 90 Tage, kann jede Partei den betroffenen Auftrag kündigen; Zahlungen für nicht gelieferte Ware werden erstattet.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Verträge unterliegen dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, wie es im Emirat Dubai angewendet wird.
- Zuständig sind die Gerichte in Dubai, vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsvorschriften.
- Ein Schiedsverfahren findet nur statt, wenn die Parteien eine gesonderte Schiedsvereinbarung unterzeichnen und das Gesetz dies für den betreffenden Vertrag zulässt. Verträge, die mit modernen technischen Mitteln geschlossen werden, unter das Bundesgesetzesdekret Nr. 14 von 2023 fallen und einen Wert unter AED 50.000 haben, enthalten keine Schiedsklausel.
20. Sprache
Die Vertragsdokumente werden in englischer Sprache ausgestellt. Übersetzungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit. Soweit das Gesetz verlangt, dass Informationen in arabischer Sprache erteilt werden, gelten diese Informationen. Diese Bedingungen schränken zwingende Informationsrechte und Datenschutzrechte nicht ein.
21. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Für den Datenschutz gilt unsere Datenschutzerklärung.